Rein juristisch und baurechtlich gibt es keine Begrenzung für die Größe eines Fensters. Sie können, sofern es die Statik erlaubt, eine gesamte Wand Ihres Hauses verglasen und ein herrliches Panorama erzeugen. Wenn es um klassische große Fenster geht, sollten Sie die mechanischen Kräfte zur Öffnung in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Denn je größer und dicker die Scheiben sind, umso schwerer wird das Fenster inklusive des Rahmens. Bedenken Sie auch, dass Kunststoff deutlich schwerer als Alu ist und dass Sie bei bodentiefen Fenstern mit Drehöffnung eine hohe Herausforderung bewältigen. Bei großen Fenstern ohne feste Verglasung empfehlen wir Ihnen, die Breite nicht über dem 1,5-fachen zur Höhe zu wählen. Das heißt im Rückschluss, dass ein Fenster mit 1,50 m Höhe nicht breiter als 2,25 m sein sollte.
Natürlich sind alle Sondermaße erlaubt und rein rechtlich spricht nichts dagegen, sehr große Scheiben einzusetzen und so das Maximum an Licht in Ihre Räume zu bringen, Hier empfiehlt es sich allerdings, auf Einbruchschutzglas zu achten und eine Festverglasung - oder Schiebefenster zu bevorzugen.